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Immobilien-Recht

Von Michael Wieseler


Das spanische Rechtssystem erlaubt einem Immobilien-Erwerber durchaus einen Kauf ohne Tücken und späteren Ärger. Aber es unterscheidet sich, wie jedes andere Rechtssystem, in Theorie und Praxis von dem eigenen und gewohnten. Unseriöse Marktteilnehmer scheuen sich nicht, solche Unterschiede - und ebenso sprachliche Hürden - rücksichtslos zur Übervorteilung derjenigen auszunutzen, die sich darauf nicht verstehen. In dieser Reihe werden die wesentlichen Eigenheiten von Theorie und Praxis des spanischen Immobilien-Rechts im Vergleich zum deutschen erörtert. Es wird dabei auf die zahlreichen Fragen hingewiesen, die im Vorfeld eines Immobilienkaufes unbedingt zu klären sind, wenn man sich bei einem solchen Geschäft nicht schutzlos vor Gericht oder auf Hohe See, also - nach klassischem Juristen-Spruch - in Gottes Hand begeben möchte.

Achtung aber: Individuelle Rechtsberatung wird hier nicht betrieben und kann nicht geleistet werden. Jede entsprechende Anfrage muß und wird erfolglos bleiben. Denn Rechtsberatung ist Sache der hier zugelassenen Anwälte, deren Konsultation im Vorfeld eines Immobilien-Geschäftes unbedingt zu empfehlen ist. Im Zweifel sollte das Konsulat der Bundesrepublik Deutschland (auf Gran Canaria, 928.49.18.80) nach einem geeigneten und erfahrenen Rechtsberater gefragt werden.

Indes: Das Immobilien-Recht gilt unter Laien als eines der schwierigsten und problematischsten Gebiete - sowohl in der deutschen als auch in der spanischen Gesetzes-Dogmatik; doch auch dieses Rechtsgebiet ist eigentlich leicht zu überblicken, wenn man nur einige wenige Grundbegriffe kennt. Um diese Grundbegriffe wird es hier gehen. Die Kenntnis der Grundregeln wird es zweifellos nicht erlauben, einen Sachverhalt eigenständig in vollem Umfang zu beurteilen und zu bewerten. Doch eine gewisse Vertrautheit mit den wichtigsten Grundbegriffen wird es wohl möglich machen, zum entscheidenden Zeitpunkt dem betrauten Rechtsberater die richtigen Fragen zu stellen. Und auf die richtigen Fragen kommt es - wie immer - ganz wesentlich an.

Der Verfasser ist gemeinsam mit Igor Petri (Rechtsanwalt in Frankfurt am Main), Autor des Standardwerks"Handbuch des Maklerrechts - für Makler und deren Rechtsberater" (Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden; 1. Auflage: 1998; 709 Seiten). Zu dem Buch siehe unten.








Photo: Michaela Enzmann





Literatur

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.1.2002, zuletzt geändert durch Gesetz von 26.3.2008. Im Web unter dejure.org.

Código Civil (CC). Herausgegeben von José Carlos Erdozain López in der Reihe "Biblioteca de Textos Legales" Madrid: Tecnos, (16)1997.

Löber, Burckhardt: Grundeigentum in Spanien. Handbuch für Eigentümer, Käufer und Verkäufer. Frankfurt am Main: Edition für internationale Wirtschaft, (4)1993.

Peuster, Witold: Código Civil. Das spanische Zivilgesetzbuch. Spanisch-deutsche Textausgabe. Frankfurt am Main: Edition für internationale Wirtschaft, 2002.


Leser- und Presse-Stimmen zum Handbuch:

"Praxis vermittelt von Praktikern. Kompliment an die Autoren: endlich ein Werk über die Maklerpraxis, welches nicht im Regal verstauben wird." Jürgen Weigand, Geschäftsführer der Maklergesellschaft ‚Blumenauer GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main'

"Sehr gut verständlich und mit anschaulichen Beispielen aus der Praxis versehen. Sehr hilfreich! - Sowohl für Anfänger als auch Profis." Paul R. Dudman Frics, General Manager Deutschland der internationalen Immobilien-Beratung ‚Healey & Baker'

"Vorbei sind die Zeiten der Ungewißheit. Jeder Makler kann jetzt genau seinen Rechtsstatus prüfen und danach handeln. Es wurde höchste Zeit." Manfred H. Jaecks, Geschäftsführer der Firma ‚Jexx Immobilien GmbH'

"Ein beeindruckendes ausführliches Werk über das Maklerrecht, das jedoch nicht nur für Juristen und Maklerprofis, sondern aufgrund der klaren Gliederung sowie der verständlichen Tips auch für den Maklerlaien verständlich ist. Trotz der anspruchsvollen Thematik wird entsprechendes ‚Fachchinesisch' vermieden. Für Praktiker und Theoretiker eine Bereicherung." Hans Georg Deckert, Geschäftsführer der ‚TIVO Taunusbau und Immobilienvermittlungsorganisation GmbH & Co. Heidehaus KG'

"Endlich ein brauchbarer Leitfaden für die Praxis. Immobilien-Recht so verständlich gab es noch nie. Dieses Werk wird auch bei Fachleuten auf große Begeisterung stoßen. Ein ‚Muß' für die Immobilienwelt." Walter Schütter, Geschäftsführer der Firma ‚Schütter & Partner Immobilien GmbH'

"Was dieses Buch will, ist den selbstbewußten und bewußt agierenden Makler. Ein Makler liest dieses Buch und ist danach ein besserer Makler - oder er greift zum Stellenmarktteil seiner Zeitung." Jürgen Riethmüller, Geschäftsführer der ‚Blumenauer GmbH & Co. KG, Berlin'

"Das für die tägliche Praxis, aber auch für den Rechtsberater geschaffene Werk bietet hohes Niveau in verständlicher Sprache…" Niedersachsenspiegel

"Vorteilhaft an diesem Werk ist, daß auf überflüssigen theoretischen Ballast verzichtet und ausschließlich die herrschende Gesetzesauslegung dokumentiert wird." Depesche für Hessen

"Das Werk quillt geradezu über von Sachkenntnis und beruflicher Erfahrung, die dem Leser vermittelt werden… Die Verfasser stellen eben das law in action dar. Das alles wird in einer Sachprosa dargeboten, die den Leser fesselt und zum Weiterlesen anregt. Solche Bücher brauchten wir mehr! Noch nie habe ich ein juristisches Werk in der Hand gehabt, das ein Rechtsgebiet so ausführlich, praxisnah und verständlich aufarbeitet wie dieses." RA Dr. Egon Schneider in der ‚Zeitschrift für die Anwaltspraxis' (ZAP)

"Ein großer Wurf…" Chefredakteur Claus Peter Haller im Immobilien-Magazin ‚Bellevue'



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